Asyl Grundversorgung
Informationsblatt
Wer ist zuständig für die Grundversorgung?
- Bund - 60%
- Land - 40%
Wenn das Verfahren länger als ein Jahr dauert, 100% Bund. Die Gemeinden leisten in NÖ keine Kostenbeteiligung.
Wer hat Anspruch auf Grundversorgung?
- Asylwerber
- Asylberechtigte für vier Monate nach positivem Asylbescheid
- Subsidiär Schutzbedürftige (können nicht abgeschoben werden)
Welche Versorgungsformen gibt es?
- Organisierte Versorgung
Quartier wird für das Land NÖ von Betreiber geführt, mobile Betreuung, Selbst-/Vollversorgung - Selbstversorgung
Asylwerber mietet Wohnung selbst, monatliche Zahlung, keine mobile Betreuung
Was erhält der Quartierbetreiber / der Asylwerber?
- Selbstversorgung
pro Asylwerber €5,50 pro Tag, kein Taschengeld
Quartierbetreiber erhält max. €13,50 / Person /Tag - Vollversorgung
Asylwerber erhält €40,-- Taschengeld
Quartierbetreiber erhält max. €19,-- / Person / Tag - Eine Einzelperson
erhält bei individueller Unterbringung ca €320,-- pro Monat (davon sind Miete, Lebensmittel, Strom etc. zu bezahlen).